Dies ist eine deutsche Übersetzung des Beschwerdeverfahrens von KompletMobil s.r.o. Die englische Version dient nur zu informellen Zwecken. Für alle Rechtsangelegenheiten ist ausschließlich die tschechische Version zu berücksichtigen.
Dieses Reklamationsverfahren gilt für Waren, die in den Filialen von Kompletmobil s.r.o. gekauft wurden. mit Sitz in Na Skále 814, Protivín, 39811, IČ: 05862981, USt-IdNr.: CZ05862981, unter Aktenzeichen C 25920 geführt beim Bezirksgericht in České Budějovice
ANSCHRIFT FÜR REKLAMATIONEN/RÜCKSENDUNGEN INNERHALB VON 14 TAGEN:
Kompletmobil s.r.o.
Chelčického 73/2
Pisek, 39701
(Die Sendung an den Firmensitz wird nicht angenommen!)
Bürgerliches Gesetzbuch 89/2012 Slg. und das Verbraucherschutzgesetz 634/1992 Coll. , dessen Rechtsordnung gilt, wenn der Käufer:
Verbraucher im Sinne des § 419 NOZ
„Verbraucher ist jede Person, die außerhalb ihrer gewerblichen Tätigkeit oder ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit mit einem Unternehmer einen Vertrag abschließt oder in sonstiger Weise mit ihm Geschäfte macht.“
Bürgerliches Gesetzbuch 89/2012 Slg. , dessen Rechtsordnung gilt, wenn der Käufer:
Unternehmer im Sinne des § 420 NOZ
„Unternehmer im Hinblick auf diese Tätigkeit ist, wer in einer gewerblichen oder ähnlichen Weise auf eigene Rechnung und Verantwortung eine Erwerbstätigkeit mit der Absicht ausübt, dies dauernd zur Erzielung von Gewinn zu tun.
Als Unternehmer im Sinne des Verbraucherschutzes und im Sinne des § 1963 gilt auch, wer Verträge abschließt, die im Zusammenhang mit seiner eigenen gewerblichen, gewerblichen oder ähnlichen Tätigkeit oder in der selbständigen Ausübung seines Berufs stehen, oder eine Person, die handelt im Auftrag oder im Auftrag eines Unternehmers."
Zur Klarstellung und zur Vermeidung möglicher Kollisionen oder Widersprüche wird im Sinne des Vertragsverhältnisses als Unternehmer angesehen, wer sich mit der Identifikationsnummer des Verkäufers ausweist und unter dieser Identifikationsnummer auch Rechtshandlungen vornimmt.
Mit Übernahme der Ware vom Verkäufer oder Spediteur erklärt sich der Käufer mit diesem Reklamationsverfahren und dessen Ablauf einverstanden. Käufer, sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, sind verpflichtet, sich vor Auftragserteilung mit dem Reklamationsverfahren vertraut zu machen, um mögliche Widersprüche oder Kollisionen zu vermeiden.
GARANTIE
Die Dauer der Gewährleistung für Mängelrechte nach § 2165 Abs. 1 BGB ist auf dem Lieferschein angegeben, wobei die Mindestgewährleistungsfrist für Neuware 24 Monate beträgt. Bei gebrauchten Verbrauchsgütern kann die Gewährleistungsfrist durch Vereinbarung der Vertragsparteien auf einen Zeitraum von 12 Monaten verkürzt werden. Die vereinbarte Garantiezeit wird vom Verkäufer auf der ausgestellten Garantiekarte oder Quittung angegeben und beginnt für die gelieferte Ware mit dem Tag der Warenübernahme durch den Kunden und verlängert sich um die Zeit, in der das Produkt unter Garantie stand Reparatur. Nach Bearbeitung einer berechtigten Reklamation verlängert sich die Gewährleistungsfrist um die Dauer der Reklamation. (Die Reklamationsfrist beginnt am Tag nach Eingang der Ware beim Verkäufer und endet am Tag der Bearbeitung der Reklamation, nicht am Tag der Abholung der Ware durch den Kunden.) Im Falle einer unberechtigten Reklamation erlischt die Gewährleistung Zeitraum wird nicht verlängert. (Unerlaubte Reklamation bedeutet z. B. eine Reklamation, bei der der Mangel nicht erkannt wird, oder wenn im Rahmen des Reklamationsverfahrens ein Mangel festgestellt wird, auf den sich die Reklamation nicht bezieht). Der Verkäufer informiert über die Bearbeitung der Reklamation und die Möglichkeit, die Ware aus der Reklamation in Form einer SMS-Nachricht an die im Reklamationsprotokoll angegebene Nummer bei der Eingabe der Reklamation abzuholen. Die Gewährleistung gilt für Sachmängel, Funktionsmängel, Mängel, die bei der Herstellung, Montage oder Installation der Ware durch Mitarbeiter des Verkäufers entstehen.
Für den Fall, dass der Käufer Unternehmer ist, übernimmt der Verkäufer zunächst die Gewährleistung für die Beschaffenheit für die vom Hersteller der betreffenden Ware oder Ware vorgegebene Dauer, maximal jedoch 24 Monate. Reklamiert der Käufer einen vom Verkäufer zu vertretenden Produktmangel, so hat der Käufer Anspruch auf Beseitigung.
Das Recht der mangelhaften Leistung steht dem Käufer nicht zu, wenn der Käufer vor Übernahme der Sache wusste, dass die Sache einen Mangel hat oder wenn der Käufer den Mangel selbst verursacht hat.
Die Garantie deckt die folgenden Fälle nicht ab:
Mängel, die durch die Verwendung falscher oder fehlerhafter Software, falscher Verbrauchsmaterialien und daraus resultierender Schäden verursacht wurden
Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung, unfachmännische oder unsachgemäße Behandlung, Verwendung und Installation entgegen der Bedienungsanleitung verursacht wurden, oder Schäden durch Überspannung im Verteilungsnetz und Schäden an Geräten, die durch übermäßige mechanische Abnutzung verursacht wurden
für die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache verursachte Abnutzung
verursacht durch mechanische Beschädigung der Ware
durch Verwendung der Ware unter Bedingungen, die der Bedienungsanleitung widersprechen, und wenn nachgewiesen wird, dass die Verwendung unter diesen Bedingungen in direktem Zusammenhang mit dem Mangel stand
durch unsachgemäße Installation, Handhabung, Wartung oder Vernachlässigung der Pflege der Ware
wenn die Ware oder Teile davon durch einen Computervirus beschädigt wurden
wenn sich der Mangel nur bei Software zeigt, für die der Kunde keine legale Erwerbsmethode nachweisen kann, oder die Verwendung nicht autorisierter Software und Verbrauchsmaterialien
die Ware durch übermäßige Belastung oder Verwendung entgegen den in der Dokumentation angegebenen Bedingungen oder allgemeinen Grundsätzen beschädigt wurde
B. durch einen unqualifizierten Eingriff oder das Ändern von Parametern
vom Kunden veränderte Ware (Lackieren, Biegen etc.)
im Falle eines fehlerhaften Firmware-Upgrades
die Ware war beschädigt Naturgewalten oder höhere Gewalt, als Folge von Schäden am Produkt durch Staub, kann die Reklamation abgelehnt werden.
Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für Probleme, die durch die eingeschränkte Funktionalität von Anwendungen entstehen, die nicht für das bestellte Betriebssystem geeignet (d. h. nicht erstellt) sind. Darüber hinaus garantiert der Verkäufer nicht die volle Kompatibilität der verkauften Komponenten mit anderen Komponenten, die nicht von den Mitarbeitern des Verkäufers freigegeben wurden, oder mit Softwareanwendungen, deren Funktionalität vom Käufer nicht ausdrücklich in der schriftlichen Bestellung angefordert wurde.
Bei Softwareware bezieht sich die Gewährleistung ausschließlich auf die physische Lesbarkeit der Medien (dh die Medien dürfen nicht verkratzt sein etc.). Im Moment des Entfernens der Schutzmittel (Folie, Siegel, Öffnen des Umschlags etc.) wird der Käufer zum berechtigten Benutzer des Softwareprodukts und akzeptiert die Lizenzvereinbarung des Softwareherstellers.
Im Zusammenhang mit dem Vorstehenden erkennt der Käufer an, dass die Gewährleistungsfrist nicht mit der Lebensdauer der Ware verwechselt werden darf, d. h. der Zeit, in der die Ware aufgrund ihrer Eigenschaften, ihres Verwendungszwecks und ihrer Unterschiede ihre volle Funktionalität aushalten und erfüllen kann die Intensität ihrer Nutzung. Der Verkäufer bewertet daher im Reklamationsverfahren den reklamierten Mangel auch im Hinblick auf die oben genannte Lebensdauer und Verschleißart. Diese festgestellte Tatsache wird Bestandteil des Reklamationsprotokolls, wenn der Verkäufer sie während der Gewährleistungsfrist als Grund für die Ablehnung der Reklamation anführt.
METHODE DER BESCHWERDE
Für den Fall, dass die Ware von einem Käufer gekauft wurde, der Unternehmer im Sinne des Vorstehenden ist, muss der Käufer die Reklamation direkt und nur bei einer autorisierten Servicestelle geltend machen. In diesem Fall richtet sich der Anspruch nach den Bedingungen des autorisierten Service.
Der Verbraucher legt in seinem eigenen Interesse zusammen mit dem reklamierten Gegenstand einen Steuerbeleg zum Nachweis des Kaufvertragsabschlusses über den reklamierten Leistungsgegenstand, eine Garantiekarte mit den angegebenen Seriennummern (IMEI) vor, um die Reklamation schnell bearbeiten zu können . Die Kosten für den Transport der Ware trägt der Kunde selbst.
Bei einer Reklamation gibt der Kunde an, wie er die Reklamation lösen möchte.
Im Falle der Bestätigung der Berechtigung der Reklamation hat der Kunde das Recht, Ersatz der angemessenen Kosten zu verlangen, die durch den Transport der reklamierten Ware entstanden sind.
Im Falle einer Reklamation sorgt der Verbraucher in seinem eigenen Interesse dafür, dass die Ware wegen der Gefahr möglicher Beschädigungen in geeignetem Verpackungsmaterial verpackt ist, das den Anforderungen des Warentransports entspricht, vorzugsweise in der Originalverpackung die Güter.
Der Käufer ist verpflichtet, die erforderliche Mitwirkungshandlung zu leisten, um das geltend gemachte Recht aus der Mängelhaftung nachzuweisen, das Vorliegen des geltend gemachten Mangels zu prüfen und das Produkt im Rahmen der Gewährleistung zu reparieren.
Die genaue Beschreibung der behaupteten Mängel und die Konkretisierung der Rechte, die der Besteller gegen den Lieferanten geltend macht, sind dem Lieferanten zu Beginn der Reklamation, spätestens vor Übergabe der reklamierten Sache an den Lieferanten mitzuteilen.
Der Lieferant, nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und einer oberflächlichen Besichtigung des reklamierten Gegenstandes:
erkennt die Reklamation als berechtigt an und bearbeitet sie an Ort und Stelle
wenn es nicht möglich ist, die berechtigte Reklamation vor Ort zu bearbeiten, wird sie den reklamierten Artikel in das Reklamationsverfahren aufnehmen, in dessen Verlauf die berechtigte Reklamation ohne unnötige Verzögerung erledigt wird. Über die Abnahme des reklamierten Gegenstandes wird der Lieferant dem Besteller eine schriftliche Urkunde ausstellen, deren Richtigkeit von beiden Vertragsparteien mit ihrer Unterschrift bestätigt wird
weist die Reklamation an Ort und Stelle als unbefugt zurück und sendet die reklamierte Ware an den Kunden zurück
den beanstandeten Gegenstand zur Begutachtung entgegennimmt, auf deren Grundlage die Beanstandung entweder als berechtigt anerkannt und im Rahmen des Beanstandungsverfahrens ohne unnötige Verzögerung behandelt oder zurückgewiesen wird. Über die Abnahme des reklamierten Gegenstandes wird der Lieferant dem Besteller eine schriftliche Urkunde ausstellen, deren Richtigkeit von beiden Vertragsparteien mit ihrer Unterschrift bestätigt wird
Der Lieferant kann den Kunden über die Art und Weise der Bearbeitung der Reklamation (Anerkennung der Reklamation als berechtigt oder Zurückweisung der Reklamation als unberechtigt) auf vorher vereinbarte Weise (schriftlich oder durch eines der Fernkommunikationsmittel) informieren. Dies entbindet den Kunden jedoch nicht von der Pflicht, sich selbstständig über den Stand der Reklamation zu erkundigen. Wenn der Kunde dies nicht tut, muss er die Folgen seiner diesbezüglichen Untätigkeit tragen (siehe Urteil des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik, Aktenzeichen III.ÚS2983/08).
Der Käufer erkennt an, dass er sich bei der Ausübung seiner Rechte im Reklamationsverfahren gegenüber dem Verkäufer in einer Weise verhalten wird, die mit dem Wortlaut des Gesetzes und allgemein verbindlichen Verhaltensnormen vereinbar ist, und nicht in einer Weise handeln wird, die zu a Mobbing Ausübung von Rechten entgegen den guten Sitten und berechtigten Interessen der Vertragsparteien.
Der Verkäufer kann vom Käufer das komplette Zubehör verlangen, das er beim Kauf des Gerätes erhalten hat. Wird Zubehör aufgrund dieser Anfrage nicht geliefert, kann die Reklamation abgelehnt werden. Komplettes Zubehör kann Kopfhörer, Installations-CD, Datenkabel, Netzteil, Reduzierer, Koffer usw. umfassen.
Der Käufer ist berechtigt, Ansprüche geltend zu machen, die in einem angemessenen Verhältnis zum Mangel der betreffenden reklamierten Ware stehen und sich nach der Intensität des Kaufverstoßes bemessen des Vertrages, d.h. ob es sich um eine wesentliche oder nicht wesentliche Vertragsverletzung im Hinblick auf einen Mangel der betreffenden Ware handelt.
Zur Klarstellung: Unter einer wesentlichen Vertragsverletzung nach § 2002 Abs. 1 versteht das Bürgerliche Gesetzbuch: „Eine solche Pflichtverletzung ist wesentlich, von der der Vertragsverletzer bereits wusste oder hätte wissen müssen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, dass die andere Partei den Vertrag nicht geschlossen hätte, wenn sie die Verletzung vorhergesehen hätte; in anderen Fällen wird die Verletzung als unerheblich angesehen.
Im Falle einer wesentlichen Verletzung des Kaufvertrags hat der Käufer Anspruch auf:
Mangelbeseitigung durch Lieferung einer neuen mangelfreien Sache oder durch Lieferung einer fehlenden Sache
Beseitigung des Mangels durch Reparatur der Sache
einen angemessenen Rabatt vom Kaufpreis
Rücktritt vom Vertrag
Im Falle einer geringfügigen Verletzung des Kaufvertrags hat der Käufer Anspruch auf:
Fehlerbeseitigung
einen angemessenen Rabatt vom Kaufpreis
Ein angemessener Nachlass vom Kaufpreis im Sinne dieses Reklamationsverfahrens ist ein Nachlass, der einer prozentualen Minderung des Gebrauchswerts der Ware aufgrund eines Mangels unter Berücksichtigung der Art und Art der Ware, der Nutzungsdauer entspricht und Verschleiß der reklamierten Ware.
Bei berechtigten Beanstandungen wird der Verkäufer bevorzugt wie folgt vorgehen:
Bei behebbaren Mängeln wird der Verkäufer den Mangel vorzugsweise durch Reparatur der reklamierten Sache oder ihrer Teile beseitigen
Bei wiederholtem Auftreten von Mängeln oder einer Vielzahl von Mängeln, die den Käufer an der ordnungsgemäßen Verwendung hindern, wird der Lieferant die Sache vorzugsweise durch eine neue Sache (oder einen Teil davon) gleicher Art ersetzen. Ist der Kunde mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden, kann er einen angemessenen Nachlass auf den Preis des Leistungsgegenstandes verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Im Falle des Rücktritts vom Vertrag ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer den vollständigen Leistungsgegenstand einschließlich Zubehör und Dokumentation herauszugeben, in diesem Fall erbringen die Vertragsparteien die gegenseitige Leistung nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung.
Der Käufer ist verpflichtet, vor Übergabe der Ware für das Reklamationsverfahren eine angemessene Datensicherung vorzunehmen. Für den Fall, dass der Käufer keine Datensicherung anfertigt, übernimmt er das Schadensrisiko durch eventuellen Datenverlust bei der Bearbeitung der Reklamation.
AUSGABE DES BEANSPRUCHTEN LEISTUNGSOBJEKTS
Der reklamierte Artikel wird vom Lieferanten nach Erledigung der Reklamation nur gegen Vorlage der Originalbestätigung des Wareneingangs, Vorlage eines staatlichen Dokuments (Nachweis der Vollmacht der betreffenden Person) mit demselben Namen wie beim Kauf ausgestellt Vertrag oder Nachweis, dass der Empfänger ein gesetzliches Organ der Gesellschaft oder eine in ihrem Namen handlungsberechtigte Stelle im Zusammenhang mit dem jeweils abgeschlossenen Kaufvertrag ist.
RESPEKTIEREN DES VERBUNDSTOFFS
Wenn der Käufer die bearbeitete Reklamation nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag abholt, an dem die Reklamation beendet werden muss, kann ihm eine Lagergebühr von 10 CZK für jeden Tag der Verspätung berechnet werden, der nach Ablauf der oben genannten Frist beginnt. Holt der Käufer die Ware nicht ab, bis die Höhe der Lagergebühr den Preis der reklamierten Ware übersteigt, kann diese Ware zur Zahlung der Lagergebühr verwendet werden.
Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Verkäufer nach Vorstehendem im Wege des Selbsthilfeverkaufs nach §§ 2126 ff. BGB vorgehen kann. des Bürgerlichen Gesetzbuches, wenn im Falle des Verzugs einer Partei mit der Übernahme der Sache die andere Partei berechtigt ist, die Sache nach vorheriger Ankündigung auf Rechnung des Verzögerers in geeigneter Weise zu veräußern, nachdem sie dem Verzögerer eine angemessene Nachfrist gesetzt hat zur Übernahme.
UNZULÄSSIGE ANSPRÜCHE
Im Falle einer unberechtigten Reklamation ist der Lieferant berechtigt, dem Kunden einen Betrag in Rechnung zu stellen, der den zweckgebunden entstandenen Kosten des Reklamationsverfahrens entspricht (anzuwenden bei einem Verfahren nach dem Handelsgesetzbuch).
RÜCKTRITT VOM KAUFVERTRAG BIS ZU 14 TAGE BEI FERNVERTRAG
Der Käufer, der Verbraucher ist, hat das Recht nach §§ 1829 ff. BGB innerhalb von 14 Tagen nach Übernahme der Ware ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Kaufvertrag im Wege der Fernkommunikation zustande gekommen ist. Wenn der Verbraucher so entscheidet, ist es notwendig, die Ware zu versenden, oder unverzüglich, spätestens 14 Tage nach der nachweisbaren Mitteilung des Rücktritts vom Kaufvertrag an den Verkäufer zurückzuliefern (der Rücktritt vom Vertrag kann per E-Mail, Post oder einem ähnlichen eindeutigen und nachweisbaren Kommunikationsmittel erfolgen). Ausdruck des Rücktrittswillens des Käufers). Der Käufer erkennt an, dass der Verkäufer den zurückgenommenen Preis um den Betrag mindern kann, den die Ware durch normalen Gebrauch verloren hat, aber diese Minderung ist immer angemessen unter Berücksichtigung der Nutzungsdauer und des Verschleißgrades der zurückgegebenen Ware . Für Rückerstattungen bevorzugen wir die Form der Banküberweisung auf das Bankkonto des Käufers. Ein Musterformular für den Rücktritt vom Kaufvertrag finden Sie als Anlage zum Dokument
Soweit dem Käufer gemäß § 1829 Abs. 1 BGB ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag zusteht, ist auch der Verkäufer berechtigt, bis zur Übernahme der Ware jederzeit vom Kaufvertrag zurückzutreten durch den Käufer. In einem solchen Fall wird der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis unverzüglich bargeldlos auf das vom Käufer angegebene Konto zurückerstatten.
Der Käufer erkennt gemäß § 1832 Abs. 2 BGB ausdrücklich an, dass für den Fall, dass er eine andere als die billigste Methode gewählt hat Dieses Reklamationsverfahren gilt für Waren, die in den Filialen von Kompletmobil s.r.o. gekauft wurden. mit Sitz in Na Skále 814, Protivín, 39811, IČ: 05862981, USt-IdNr.: CZ05862981, unter Aktenzeichen C 25920 geführt beim Bezirksgericht in České Budějovice
ANSCHRIFT FÜR REKLAMATIONEN/RÜCKSENDUNGEN INNERHALB VON 14 TAGEN:
Kompletmobil s.r.o.
Chelčického 73/2
Pisek, 39701
(Die Sendung an den Firmensitz wird nicht angenommen!)
Das Reklamationsprotokoll/Protokoll für Umtausch/Warenrückgabe steht HIER zum Download bereit
Bürgerliches Gesetzbuch 89/2012 Slg. und das Verbraucherschutzgesetz 634/1992 Coll. , dessen Rechtsordnung gilt, wenn der Käufer:
Verbraucher im Sinne des § 419 NOZ
„Verbraucher ist jede Person, die außerhalb ihrer gewerblichen Tätigkeit oder ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit mit einem Unternehmer einen Vertrag abschließt oder in sonstiger Weise mit ihm Geschäfte macht.“
Bürgerliches Gesetzbuch 89/2012 Slg. , dessen Rechtsordnung gilt, wenn der Käufer:
Unternehmer im Sinne des § 420 NOZ
„Unternehmer im Hinblick auf diese Tätigkeit ist, wer in einer gewerblichen oder ähnlichen Weise auf eigene Rechnung und Verantwortung eine Erwerbstätigkeit mit der Absicht ausübt, dies dauernd zur Erzielung von Gewinn zu tun.
Als Unternehmer im Sinne des Verbraucherschutzes und im Sinne des § 1963 gilt auch, wer Verträge abschließt, die im Zusammenhang mit seiner eigenen gewerblichen, gewerblichen oder ähnlichen Tätigkeit oder in der selbständigen Ausübung seines Berufs stehen, oder eine Person, die handelt im Auftrag oder im Auftrag eines Unternehmers."
Zur Klarstellung und zur Vermeidung möglicher Kollisionen oder Widersprüche wird im Sinne des Vertragsverhältnisses als Unternehmer angesehen, wer sich mit der Identifikationsnummer des Verkäufers ausweist und unter dieser Identifikationsnummer auch Rechtshandlungen vornimmt.
Mit Übernahme der Ware vom Verkäufer oder Spediteur erklärt sich der Käufer mit diesem Reklamationsverfahren und dessen Ablauf einverstanden. Käufer, sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, sind verpflichtet, sich vor Auftragserteilung mit dem Reklamationsverfahren vertraut zu machen, um mögliche Widersprüche oder Kollisionen zu vermeiden.
GARANTIE
Die Dauer der Gewährleistung für Mängelrechte nach § 2165 Abs. 1 BGB ist auf dem Lieferschein angegeben, wobei die Mindestgewährleistungsfrist für Neuware 24 Monate beträgt. Bei gebrauchten Verbrauchsgütern kann die Gewährleistungsfrist durch Vereinbarung der Vertragsparteien auf einen Zeitraum von 12 Monaten verkürzt werden. Die vereinbarte Garantiezeit wird vom Verkäufer auf der ausgestellten Garantiekarte oder Quittung angegeben und beginnt für die gelieferte Ware mit dem Tag der Warenübernahme durch den Kunden und verlängert sich um die Zeit, in der das Produkt unter Garantie stand Reparatur. Nach Bearbeitung einer berechtigten Reklamation verlängert sich die Gewährleistungsfrist um die Dauer der Reklamation. (Die Reklamationsfrist beginnt am Tag nach Eingang der Ware beim Verkäufer und endet am Tag der Bearbeitung der Reklamation, nicht am Tag der Abholung der Ware durch den Kunden.) Im Falle einer unberechtigten Reklamation erlischt die Gewährleistung Zeitraum wird nicht verlängert. (Unerlaubte Reklamation bedeutet z. B. eine Reklamation, bei der der Mangel nicht erkannt wird, oder wenn im Rahmen des Reklamationsverfahrens ein Mangel festgestellt wird, auf den sich die Reklamation nicht bezieht). Der Verkäufer informiert über die Bearbeitung der Reklamation und die Möglichkeit, die Ware aus der Reklamation in Form einer SMS-Nachricht an die im Reklamationsprotokoll angegebene Nummer bei der Eingabe der Reklamation abzuholen. Die Gewährleistung gilt für Sachmängel, Funktionsmängel, Mängel, die bei der Herstellung, Montage oder Installation der Ware durch Mitarbeiter des Verkäufers entstehen.
Für den Fall, dass der Käufer Unternehmer ist, übernimmt der Verkäufer zunächst die Gewährleistung für die Beschaffenheit für die vom Hersteller der betreffenden Ware oder Ware vorgegebene Dauer, maximal jedoch 24 Monate. Reklamiert der Käufer einen vom Verkäufer zu vertretenden Produktmangel, so hat der Käufer Anspruch auf Beseitigung.
Das Recht der mangelhaften Leistung steht dem Käufer nicht zu, wenn der Käufer vor Übernahme der Sache wusste, dass die Sache einen Mangel hat oder wenn der Käufer den Mangel selbst verursacht hat.
Die Garantie deckt die folgenden Fälle nicht ab:
Mängel, die durch die Verwendung falscher oder fehlerhafter Software, falscher Verbrauchsmaterialien und daraus resultierender Schäden verursacht wurden
Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung, unfachmännische oder unsachgemäße Behandlung, Verwendung und Installation entgegen der Bedienungsanleitung verursacht wurden, oder Schäden durch Überspannung im Verteilungsnetz und Schäden an Geräten, die durch übermäßige mechanische Abnutzung verursacht wurden
für die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache verursachte Abnutzung
verursacht durch mechanische Beschädigung der Ware
durch Verwendung der Ware unter Bedingungen, die der Bedienungsanleitung widersprechen, und wenn nachgewiesen wird, dass die Verwendung unter diesen Bedingungen in direktem Zusammenhang mit dem Mangel stand
durch unsachgemäße Installation, Handhabung, Wartung oder Vernachlässigung der Pflege der Ware
wenn die Ware oder Teile davon durch einen Computervirus beschädigt wurden
wenn sich der Mangel nur bei Software zeigt, für die der Kunde keine legale Erwerbsmethode nachweisen kann, oder die Verwendung nicht autorisierter Software und Verbrauchsmaterialien
die Ware durch übermäßige Belastung oder Verwendung entgegen den in der Dokumentation angegebenen Bedingungen oder allgemeinen Grundsätzen beschädigt wurde
B. durch einen unqualifizierten Eingriff oder das Ändern von Parametern
vom Kunden veränderte Ware (Lackieren, Biegen etc.)
im Falle eines fehlerhaften Firmware-Upgrades
die Ware war beschädigt